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We can't translate into "leichte Sprache" because we can't follow all regulations. One rule is to "Überprüfung durch eine Prüfgruppe“, which we can't do with ai.
-> Remove the "leichte Sprache" and only translate into "einfache Sprache". Rename the tab to "Einfache sprache".
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Original (Thema Leistungen nach dem UVG):
Anspruch hat
jedes Kind, das mit einem seiner Elternteile, welches ledig, verwitwet oder geschieden ist, lebt und
monatlich weniger Unterhalt oder Waisenbezüge erhält, als Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) möglich wären und
wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Berechtigung zur Freizügigkeit (EU / EWR-Staatsangehörigkeit); eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (Berechtigung zur Erwerbstätigkeit; Daueraufenthalt) besitzt.
ab dem 12. Lebensjahr:
betreuendes Elternteil bezieht keine Leistungen nach dem SGB II oder
bei laufendem Bezug von Leistungen nach dem SGB II erzielt der betreuende Elternteil Einkommen in Höhe von monatlich mind. 600 Euro brutto oder die Hilfebedürftigkeit des Kindes bzw. der Bedarfsgemeinschaft wird durch die Gewährung von Unterhaltsvorschuss-Leistungen vermieden
Ergebnis MUCGPT, Leichte Sprache:
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Unterstützung.
Das gilt, wenn das Kind mit einem Elternteil lebt.
Dieser Elternteil ist ledig, verwitwet oder geschieden.
Das Kind bekommt weniger Geld als nach dem Unterhaltsvorschussgesetz möglich wäre.
Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Es kann auch eine EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit haben. Zeilenumbruch!
Das Kind braucht eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis. Diese Erlaubnis muss für die Arbeit gelten. Zeilenumbruch!
Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr gibt es besondere Regeln. Die Regeln sind:
Das betreuende Elternteil darf keineLeistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bekommen.
Wenn das betreuende Elternteil Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bekommt, muss es mindestens 600 Euro brutto im Monat verdienen. Satz viel zu lang
Das Kind oder die Familie darf nichthilfebedürftig sein.
"Nicht" und "kein" fetten
Mehrsilbige Substantive mit einem Bindestrich trennen,
z.B. Eltern-Teil statt Elternteil, Niederlassungs-Erlaubnis statt Niederlassungserlaubnis, Aufenthalts-Erlaubnis statt Aufenthaltserlaubnis
kein Konjunktiv
kein Genitiv
kein Passiv
nicht in diesem UVG-Text, gilt aber generell: bei fremdsprachigen Begriffen Aussprache erklären, z.B. Aupair
Aupair, Ergebnis MUCGPT:
Was ist ein Aupair?
Ein Aupair ist eine Person. Diese Person kommt aus einem anderen Land. Zeilenumbruch!
Ein Aupair lebt in einer Familie. Die Familie hat Kinder. Zeilenumbruch!
Das Aupair hilft der Familie. Es kümmert sich um die Kinder. Zeilenumbruch!
Das Aupair macht auch leichte Hausarbeit.
Im Gegenzug bekommt das Aupair ein Zimmer. Es bekommt auch Essen. Zeilenumbruch!
Das Aupair lernt die Sprache des Landes. Genitiv ist nicht erlaubt
Das Aupair lernt die Kultur des Landes. Genitiv ist nicht erlaubt
Das Aupair bleibt für einige Monate oder Jahre.
Das Aupair hat auch Freizeit. Es kann die Stadt erkunden. Zeilenumbruch!
Ergebnis Übersetzung Experten
Au-Pair
Ein Au-Pair ist ein Kinder-Mädchen.
Das Kinder-Mädchen hilft im Haushalt.
Ein Au-Pair wohnt bei einer Gast-Familie.
Man spricht Au-Pair so aus: O-Pär.
• Elektrolyte
Elektrolyte spricht man Elektro-lüte.
Elektrolyte sind besondere Stoffe.
Zum Beispiel Salz.
Die Stoffe sind in Getränken und in Essen.
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Anspruch hat
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Jedes Kind hat einen Anspruch auf Unterstützung.
Das gilt, wenn das Kind mit einem Elternteil lebt.
Dieser Elternteil ist ledig, verwitwet oder geschieden.
Das Kind bekommt weniger Geld als nach dem Unterhaltsvorschussgesetz möglich wäre.
Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Es kann auch eine EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit haben. Zeilenumbruch!
Das Kind braucht eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis. Diese Erlaubnis muss für die Arbeit gelten. Zeilenumbruch!
Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr gibt es besondere Regeln.
Die Regeln sind:
"Nicht" und "kein" fetten
Mehrsilbige Substantive mit einem Bindestrich trennen,
z.B. Eltern-Teil statt Elternteil, Niederlassungs-Erlaubnis statt Niederlassungserlaubnis, Aufenthalts-Erlaubnis statt Aufenthaltserlaubnis
kein Konjunktiv
kein Genitiv
kein Passiv
nicht in diesem UVG-Text, gilt aber generell: bei fremdsprachigen Begriffen Aussprache erklären, z.B. Aupair
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Was ist ein Aupair?
Ein Aupair ist eine Person. Diese Person kommt aus einem anderen Land. Zeilenumbruch!
Ein Aupair lebt in einer Familie. Die Familie hat Kinder. Zeilenumbruch!
Das Aupair hilft der Familie. Es kümmert sich um die Kinder. Zeilenumbruch!
Das Aupair macht auch leichte Hausarbeit.
Im Gegenzug bekommt das Aupair ein Zimmer. Es bekommt auch Essen. Zeilenumbruch!
Das Aupair lernt die Sprache des Landes. Genitiv ist nicht erlaubt
Das Aupair lernt die Kultur des Landes. Genitiv ist nicht erlaubt
Das Aupair bleibt für einige Monate oder Jahre.
Das Aupair hat auch Freizeit. Es kann die Stadt erkunden. Zeilenumbruch!
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Au-Pair
Ein Au-Pair ist ein Kinder-Mädchen.
Das Kinder-Mädchen hilft im Haushalt.
Ein Au-Pair wohnt bei einer Gast-Familie.
Man spricht Au-Pair so aus: O-Pär.
• Elektrolyte
Elektrolyte spricht man Elektro-lüte.
Elektrolyte sind besondere Stoffe.
Zum Beispiel Salz.
Die Stoffe sind in Getränken und in Essen.
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